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   VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 2 E 11.617   

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VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 2 E 11.617 (https://dejure.org/2011,61721)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.06.2011 - Au 2 E 11.617 (https://dejure.org/2011,61721)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - Au 2 E 11.617 (https://dejure.org/2011,61721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Besetzung einer Professorenstelle; hochschulrechtlicher Konkurrentenstreit; Anforderungsprofil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97

    Verwaltungsakt, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle;; Zusage,

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 2 E 11.617
    Erst danach entscheidet sich, ob dem Bewerber die Stelle endgültig übertragen wird (vgl. dazu BVerwG vom 19.2.1998 Az. 2 C 14.97 RdNr. 25 f.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 2 E 11.617
    Dieses bleibt für den Antragsgegner wie auch für die Berufungskommission bei der durchzuführenden Bewerberauswahl verbindlich (vgl. z. B. BVerwG vom 16.8.2001 Az.: 2 A 3.00 RdNr. 32).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 2 E 11.617
    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf überprüft werden kann, ob die Verwaltung den anzuwenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG vom 20.10.1083 BVerwGE 68, 109/110).
  • VGH Bayern, 16.12.1998 - 7 ZE 98.3115
    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 2 E 11.617
    Eine Ausnahme kann auch hier nur angenommen werden, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles die Verwirklichung der Rechte des Antragstellers ohne einen früheren Rechtsschutz vereitelt oder wesentlich erschwert würde (vgl. zu Fällen drohender Verweigerung effektiven Rechtsschutzes z. B. BayVGH vom 16.12.1998 Az. 7 ZE 98.3115 RdNrn. 21 ff.).
  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 7 C 08.362

    Streitwertbeschwerde; Streitwert bei der Vergabe von Professorenstellen; halber

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 2 E 11.617
    Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 GKG, wobei für das Hauptsacheverfahren von einem Streitwert von 10.000,00 EUR ausgegangen wird (vgl. BayVGH vom 30.6.2008 Az. 7 C 08.362 ), der im vorliegenden Eilverfahren gemäß Ziff. I. 5 Satz 1 des Streitwertkatalogs (NVwZ 2004, 1327) halbiert wird.
  • BVerfG, 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13

    Aussetzung der Neubesetzung einer Professorenstelle - Zur Passivlegitimation im

    Da die Verwaltungsgerichte bereits die Mitteilung über die Erteilung eines Rufes als für den Konkurrenten anfechtbaren Verwaltungsakt betrachten ("Konkurrentenmitteilung"; vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2008 - 6 B 159/08 -, juris, Rn. 6; VG Augsburg, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 E 11.617 -, juris, Rn. 24), ist in der Mitteilung über die Annahme des Rufes und die bevorstehende Ernennung erst recht ein Rechtsakt zu sehen, gegen den im Eilverfahren vorgegangen werden kann.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20

    Konkurrentenstreitverfahren zur Besetzung einer Professorenstelle: Anforderungen

    Dass stets zwei Probevorlesungen als Mindeststandard anzusehen sind, folgt auch nicht aus der vom Antragsteller genannten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 15. Juni 2011 - Au 2 E 11.617 -.
  • VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20

    Konkurrentenschutz

    Insoweit hat sich die Berufungskommission - und ihr insoweit folgend der Auswahlvermerk vom 26.06.2020 - zulässigerweise auf das Ergebnis und die Bewertung der Probelehrveranstaltungen gestützt (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 15.06.2011 - Au 2 E 11.617 - juris Rn 35).
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